Compliance für KMU im Hinblick auf Datenspeicherung
Mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll der Datenschutz für alle Personen innerhalb der Europäischen Union gestärkt und vereinheitlicht werden.
Darüber hinaus regelt die DSGVO auch den Export personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU. Unternehmen, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, aber Daten über EU-Bürger speichern, unterliegen der DSGVO.
Ihr Hauptziel ist es, den Bürgern und Einwohnern die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zurückzugeben und das Regelungsumfeld für internationale Unternehmen zu vereinfachen,
indem die Regulierung innerhalb der EU vereinheitlicht wird. Die DSGVO enthält hauptsächlich Informationen darüber, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, und definiert die Rolle des Auftragsverarbeiters und des Verantwortlichen. Zudem enthält sie Angaben dazu, wie die Datenschutzprinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ angewandt werden sollen. Die DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die über Daten von EU-Bürgern verfügen, sind für den Schutz der von ihnen gespeicherten Daten verantwortlich.
Diese Daten müssen systematisch gespeichert und vor Diebstahl und Missbrauch geschützt werden.
KMU müssen auch in der Lage sein, die in der DSGVO definierten Rechte der betroffenen Person einzuhalten, die wie folgt lauten:
Auch die Datenaufbewahrung ist ein wichtiger Faktor. Einige Arten von Daten müssen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht werden, z.B.
personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit einem Produktkauf und der damit verbundenen Gewährleistung erfasst werden.
Zudem gibt es andere Arten von Daten, die für einen bestimmten Mindestzeitraum aufbewahrt werden müssen, wie etwa bestimmte Finanzdaten.
In der Praxis bedeutet dies, dass KMU den Speicherort personenbezogener Daten kennen und in der Lage sein müssen, zeitnah auf Datenanfragen zu reagieren.
Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften der DSGVO halten, gehen im Fall einer größeren Systemverletzung enorme Risiken ein, etwa bei einem Hackerangriff mit Datendiebstahl aus einer Kundendatenbank.
Geldstrafen können sich auf bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes belaufen, je nachdem, welcher Wert höher ist.

Die meisten großen Unternehmen tun ihr Möglichstes, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Sie sind sich der Konsequenzen einer Datenschutzverletzung bewusst.
Kleine und mittlere Unternehmen legen jedoch eine eher abwartende Haltung an den Tag.
Sie sind der Meinung, dass die DSGVO hauptsächlich für große Unternehmen gilt, die riesige Mengen personenbezogener Daten sammeln und verarbeiten, wie z.B. soziale Netzwerke, Cloud-Provider oder Suchmaschinen.
Viele dieser Unternehmen warten ab, was passiert, wenn ein vergleichbares Unternehmen gegen die Gesetzgebung verstößt.
Dieser Ansatz ist äußerst riskant, da bei DSGVO-Strafen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder gar Schließung des Unternehmens besteht.
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen unabhängig von Größe oder Umsatz.
Im Rahmen des DSGVO-Mandats müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die Datenschutzprinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ umsetzen.
Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass Unternehmen ihre Systeme und Prozesse schützen müssen, um sicherzustellen, dass keine Datenlecks entstehen oder Hacker leichtes Spiel haben.
Dafür muss der Datenschutz bereits bei der Entwicklung, also dem Design, von Unternehmensprozessen für Produkte und Services integriert werden.
Dies setzt voraus, dass Datenschutzeinstellungen standardmäßig bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Prozess festgelegt werden und technische und prozessbasierte Maßnahmen während des gesamten Lebenszyklus der Datenverarbeitung den Vorschriften entsprechen.
Darüber hinaus müssen Unternehmen Mechanismen implementieren, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, wenn dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer zusätzlicher Maßnahmen, die ebenso wichtig sind:
Geschlossenes System
Sichere Einrichtung
DatenVerschlüsselung
Kennwörter
Anti-Virus
(TS3000/3010 & TS5000/5010, separat erhältlich)
Backup, Replikation, Failover und Verschlüsselung
Anti-Diebstahl-Funktionen
DSGVO-Datenschutz in der Praxis
Die Datenschutzprinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ wirken sich möglicherweise direkt auf Ihre Datenspeicherungslösung aus.
Die Anforderungen bedeuten, dass Sie eine Datenspeicherung benötigen, die sowohl leicht zugänglich und verwaltbar ist als auch grundlegende Datenschutz- und Sicherungsvorkehrungen aufweist.
Wenn personenbezogene Daten intern auf einem Server, NAS (Network Attached Storage) oder anderen Geräten gespeichert werden, sollte das Speichergerät für die DSGVO-Compliance folgende Merkmale aufweisen:
Es gibt einige grundlegende Maßnahmen zur Speichersicherheit, die KMU ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass sie die DSGVO-Mandate zum Schutz personenbezogener Daten erfüllen.
Buffalo TeraStation™– die sicherste NAS-Lösung mit kompletter DSGVO-Compliance
Das speziell für KMU entwickelte Buffalo TeraStation™ NAS bietet die folgenden Funktionen, die die vollständige DSGVO-Compliance sicherstellen.
Bietet sichere Datenaustauschprotokolle (HTTPS, SFTP) für sicheren lokalen und Remote-Zugriff. Daten werden niemals unverschlüsselt über das Internet versendet, so dass sie nicht von Dritten oder Hackern gelesen werden können.
Es stehen mehrere Buffalo TeraStation™ Modelle zur Verfügung, von denen jedes speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen einer bestimmten Größe zugeschnitten ist.
Der Datenschutzbeauftragte
Von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche DSGVOCompliance bei KMU ist ein Datenschutzbeauftragter, der die Verantwortung für die Verwaltung und den Schutz von Kundendaten trägt.
Die Ernennung einer Einzelperson zum ComplianceBeauftragten stellt eine konsequente Fokussierung sicher.
Der Beauftragte kann Compliance-Lücken identifizieren, notwendige Schritte planen sowie Managementprozesse einführen und überwachen, die auf die Anforderungen abgestimmt sind.
Der Compliance-Beauftragte ist der Experte für DSGVO-Compliance im Unternehmen und damit der Dreh- und Angelpunkt für die erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften.
In der DSGVO wird von Verantwortlichen, Auftragsverarbeitern und betroffenen Personen gesprochen.
Viele KMU sind wahrscheinlich zugleich Verantwortliche und Auftragsverarbeiter.
Gemäß der DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen über einen EU-Bürger, die zur direkten oder indirekten Identifizierung der Person verwendet werden können.
Dabei kann es sich um einen Namen, ein Foto, eine E-Mail-Adresse, eine Bankverbindung, Posts auf Social Networking-Websites, medizinische Angaben und sogar eine Computer-IP-Adresse handeln.